Wer einen hessischen Fischereischein (Jahres-, Fünfjahres- oder Zehnjahresfischereischein) erwerben möchte, muss zuvor die staatliche Fischerprüfung ablegen (§ 28 des Hessischen Fischereigesetzes -HFischG- vom 19.12.1990, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.11.2010).
Die Prüfung selbst ist in der Verordnung über die Fischerprüfung und die Fischereiabgabe vom 19.12.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.11.2010, geregelt.
Der Weg zur Fischerprüfung in Hessen besteht aus zwei Abschnitten:
Angelclub Wißmar e. V.
1. Vorsitzender Mike Will
In der Wiese 6
D-35435 Wettenberg
Fon 06406 / 74115
Fax 06406 / 904433
Erholungsbebiet Wißmarer See
Mike Will
35435 Wettenberg