Angelclub Wißmar e. V.

Fischerprüfung


Die Fischerprüfung in Hessen

Wer einen hessischen Fischereischein (Jahres-, Fünfjahres- oder Zehnjahresfischereischein) erwerben möchte, muss zuvor die staatliche Fischerprüfung ablegen (§ 28 des Hessischen Fischereigesetzes -HFischG- vom 19.12.1990, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.11.2010).

 

Die Prüfung selbst ist in der Verordnung über die Fischerprüfung und die Fischereiabgabe vom 19.12.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.11.2010, geregelt.

 

 

Der Weg zur Fischerprüfung in Hessen besteht aus zwei Abschnitten:

  1. dem Vorbereitungslehrgang beim Verband
  2. der staatlichen Prüfung bei der Fischereibehörde.